Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer, Inh. Patrick Pfeifer
Malderitzstraße 10
06132 Halle
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen, Werkleistungen, Montagen, Reparaturen sowie Leistungen im Bereich Sicherheitstechnik zwischen der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer und ihren Kunden.
Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen gemäß § 13 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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2. Vertragsschluss
Angebote der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder Ausführung der Leistung zustande.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Gegenüber Verbrauchern gelten die vereinbarten Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer ist berechtigt, angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
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4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer.
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer.
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5. Liefer-, Montage- und Ausführungsfristen
Angegebene Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Materialengpässen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
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6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Erforderliche Strom-, Wasser-, Internet- oder sonstige Anschlüsse sind vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
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7. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäß erbrachte Leistungen abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt oder die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb von zwölf Werktagen erklärt.
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8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme oder Lieferung, soweit gesetzlich zulässig.
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9. Haftung
Die Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. ________________________________________
Besondere Bedingungen für Schließanlagen und Sicherheitstechnik
10. Schließanlagen und Sicherungssysteme
Schließpläne, Sicherungskarten, Programmierungen und Sicherheitskonzepte basieren auf den Angaben des Kunden.
Nachbestellungen von Schlüsseln oder Schließzylindern erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises.
Schließanlagen, Schließzylinder, Sicherungskarten, programmierte Schließmedien und Sonderanfertigungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, sofern kein Sachmangel vorliegt.
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11. Verlust von Schlüsseln und Sicherungskarten
Der Verlust von Schlüsseln, Transpondern, Codes oder Sicherungskarten ist unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Austausch von Schließzylindern oder Neuprogrammierungen, erfolgen auf Kosten des Kunden, soweit die Ursache nicht von der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer zu vertreten ist.
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12. Elektronische Zutrittskontrollsysteme
Elektronische Schließ- und Zutrittskontrollanlagen können störungsanfällig durch Stromausfälle, Netzwerkausfälle, leere Batterien, Softwarefehler oder Einwirkungen Dritter sein.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Der Kunde ist verpflichtet, Wartungs-, Update- und Batteriewechselintervalle gemäß Herstellervorgaben einzuhalten.
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13. Datenschutz und Zutrittsprotokollierung
Elektronische Schließ- und Zutrittskontrollsysteme können personenbezogene Daten wie Benutzerkennungen, Zutrittsereignisse, Zeitstempel und Berechtigungsdaten verarbeiten.
Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Betriebs, die Information betroffener Personen, die Festlegung von Speicherfristen sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mitbestimmungsrechte ist ausschließlich der Betreiber der Anlage verantwortlich.
Eine datenschutzrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung ist nicht Bestandteil des Auftrages, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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14. Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Erfordert die Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit rechtlich erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
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15. Fernwartung und Cloud-Dienste
Bei Fernwartungsleistungen erfolgt der Zugriff nur im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang.
Werden Cloud-Dienste oder Plattformen von Herstellern genutzt, gelten zusätzlich deren Datenschutz- und Nutzungsbedingungen.
Die Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer haftet nicht für Datenverarbeitungen oder Ausfälle, die von Herstellern oder Drittanbietern verursacht werden.
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16. Werkunternehmerpfandrecht
Für Forderungen aus dem Auftrag steht der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht an den in ihren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.
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Schlussbestimmungen
17. Verbraucherstreitbeilegung
Die Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Tischlerei & Sicherheitstechnik Pfeifer.
19. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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